Blog

8.5.23 wbm_Die Zweite

Also begann ich zu schreiben. Unter dem 24.3.wandte ich mich

“An die Stadtwerke Meerbusch

Stromkosten

Per Karte wurde ich aufgefordert meinen Zählerstand bis zum 24.3.2023 zu mel-den. Gleichzeitig erhielt ich ein Schreiben unter dem Datum vom 17.3.23, dass ich ab 3/23 in einem ersten Schrit 376,00 € und dann am 1.4.23 386,00 €, Tendenz also steigend, als Vorauszahlung zu leisten habe.

Zwischen der wbm und mir besteht seit längerem ein Vertrag über Einspeisung und Vergütung von Strom durch meine Photovoltaik-Anlage. Da ich ein technischer Laie bin, waren mir bis dato die Einzelheiten der Abrechnung nicht geläufig.

Als ich meinen Zählerkasten öffnete, um die Karte ausfüllen zu können stellte ich verblüfft fest, dass der Zähler in kurzen Abständen alle Daten aktualisiert und festhält. Die werden der wbm unmittelbar übermittelt. Ich müsste also gar keine Karte ausfüllen, weil der wbm die entsprechenden Daten längst zur Verfügung stehen.

Gleichzeitig bzw. automatisch ist die wbm darüber informiert, wie viele kWh ich geliefert habe.

Warum die wbm eine Gegenrechnung unterlassen hat entzieht sich meiner Kenntnisnahme. Es würde für mich ein erheblicher finanzieller Nachteil entstehen, wenn es dabei bliebe d.h. ich meinerseits Vorauszahlungen leiste, aber die Vergütung der Energieeinspeisung unterbliebe.

Nach meinem Verständnis bedeutet das eine Vertragsverletzung durch die wbm.

Bis zur Klärung dieses Sachverhaltes beantrage ich die Aussetzung meiner vier-teljährlichen Vorauszahlungen. Gleichzeitig bitte ich, die entsprechenden Abbuchungen von meinem Konto zu unterlassen”.

Schweigen im Walde. Dann schaute ich in das Impressum der Stadtwerke. Da las ich, dass die einen Aufsichtsrat haben. Damit auch einen Vorsitzenden. Dem schrieb ich.

“Herrn
Werner Damblon
Aufsichtsratsvorsitzender
Stadtwerke Meerbusch
Kaarster Str, 135
40670 Meerbusch 03.04.2023

Vertragsverletzung

Sehr geehrter Herr Damblon,

zwischen den Stadtwerken Meerbusch (wbm) und mir besteht seit vielen Monaten ein Vertrag über Einspeisung und Vergütung von Strom durch meine Photovoltaik-Anlage. Eine Auszahlung der Vergütung habe ich bisher nicht erhalten.

In einem Schreiben hatte ich die wbm auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Gleich-zeitig hatte ich darauf hingewiesen, dass die von mir zu leistenden Abschlagszahlungen kontinuierlich steigen und ich deshalb beantrage, meine Vorausahlungen bis zur Klärung der Angelegenheit auszusetzen. Eine Antwort habe ich innerhalb einer angemessenen Frist nicht erhalten.

Die wbm berechnet mir 40,00 Cent pro Kilowattstunde. Andererseits ist sie verpflichtet, mir für die Einspeisung 6,2 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen. Das heißt konkret: Die wbm verkauft mir meinen eigenen Strom für 40 Cent, zahlt dafür aber ihrerseits nur 6,2 Cent – wenn sie denn überhaupt ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen würde. Aus ethischen Gründen ist ein solch exorbitanter Übergewinn kaum zu rechtfertigen. Vor allem, wenn ich auf der Internetseite der Stadtwerke Meerbusch lese, welch hehren Grundsätzen sich das Unternehmen gegenüber ihren Kunden verpflichtet fühlt.

Nach meinem Verständnis sind Sie als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Stadtwerke u.a. für den angesprochenen Komplex zuständig. Deshalb wende ich mich an Sie.

Ich erlaube mir Sie zusätzlich darauf aufmerksam zu machen, daß meine Vertragsfreiheit durch die verpflichtende Einspeisung in das öffentliche Netz erheblich eingeschränkt wur-de; ansonsten hätte ich gar keine Photovoltaik-Anlage installieren können. Für die Anlage selbst habe ich 23.266,88 € gezahlt. Eine Förderung durch die öffentliche Hand erfolgte nicht. Lediglich für den Speicher erhielt ich 1.000 €. Ihrerseits dekretierte die öffentliche Hand die Höhe der Einspeisungsvergütung.

Die Stadtwerke nutzen ihre Vertragsfreiheit und erhöhen konstinuierlich die Strompreise. Das alles halte ich für kaum nachvollziehbar.”

Vorher hatte ich noch gegoogelt- Da erfuhr ich, dass Werner Damblon als CDU-Vorsitzender seit Jahren in der Meerbuscher Kommunalpolitik eine große Nummer ist.

Natürlich, sage ich mir inzwischen, natürlich hat auch er nicht geantwortet. Aber es gibt ja noch weitere Sprossen auf der Eskalationsleiter des Öffentlichen Dienstes. Eine ist die Aufsichtsbehörde. Auf die wird der Bürger im Impressum der Stadtwerke hingewiesen.

Eingedenk des Mottos, wer schreibt der bleibt, verschickte ich einen weiteren Brief. Wie immer per Einschreiben/Einwerfen.

“Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand
und Energie des Landes NRW
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf 12.4.23

Aufsichtsbeschwerde vs. Stadtwerke Meerbusch

Dem Impressum der Stadtwerke Meerbusch entnehme ich, dass das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes die Fachaufsicht über die Stadtwerke Meerbusch innehat.

Die Stadtwerke Meerbusch (wbm) verletzen seit vielen Monaten einen Vertrag mit mir über die Einspeisung von Strom durch meine Fotovoltaik-Anlage. Eine Vergütung hat sie mir zu keinem Zeitpunkt gezahlt. Auch eine Gegenrechnung mit meinem Stromverbrauch unterblieb. Andererseits erhöhte die wbm meine Vorauszahlungen kontinuierlich. Mein Antrag, die Vorauszahlungen bis zur Klärung der Angelegenheit auszusetzen, blieb unbeantwortet.

So ist die aberwitzige Situation entstanden, dass mir die wbm meinen eigenen Strom für 40,00 Cent pro Kilowattstunde verkauft. Andererseits ist sie verpflichtet, mir für die Einspeisung lediglich 6,2 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen – wenn sie denn überhaupt ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen würde.

Aus ethischen Gründen ist ein solch exorbitanter Übergewinn kaum zu rechtfertigen. Ich erkenne in ihm auch einen Verstoß gegen die guten Sitten.

Ich bin auch Besitzer einer Wärmepumpen-Anlage. Dem Wirtschaftsteil der FAZ vom 8.4.23 entnahm ich unter der Überschrift „Wie Habeck die Wärmepumpe schönrechnet“ , dass der Strompreis für Besitzern von Wärmepumpen gefördert wird. Das verblüffte mich. Da ist die Rede von „einem vergünstigten Wärmepumpen-Strompreis“. Von der wbm ha-be ich nicht einmal eine Information darüber bekommen.

Beide Anlagen haben mich zusammen über 50.000 Euro gekostet. Ich kann also für mich in Anspruch nehmen, durch mein Investment einen Beitrag für den Klimaschutz und die Energiepolitik von NRW geleistet zu haben. Daraus leite ich andererseits Hoffnung wie Anspruch ab, dass das Ministerium im Rahmen seiner Rechts- und Fachaufsicht durch eine entsprechende Weisung an die untergeordneten Stadtwerke Meerbusch eine Korrektur von deren Vertragsverletzungen erwirkt.”

Ob es da irgendein Bermudadreieck gibt und ich deshalb nichts hörte? Oder werden die Düsseldorfer Ministerialen von Robert Habeck mit seinen Heizungsplänen so unter Strom gehalten dass man in dem hohen Haus keine Zeit für Kleinbürger mit ihren Petitessen findet?

Egal. Doch das bedeutet ja nicht das Ende des Liedes. Bleiben Sie also dran!