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8.12.17 Beweislastumkehr

Sie sollten sich wirklich die Zeit nehmen, um den Beitrag zum Thema Neonicotinoide zu lesen. Er stammt ursprünglich aus der führenden wissenschaftlichen Zeitschrift „Nature“. Sie werden sich fragen: Haben die Forscher herausgefunden, ob besagte Pestizide für Bienen gefährlich sind? Zwei Stimmen aus dem Artikel:“In meinen Augen halten die meisten Wissenschaftler die Schwächung der Bienenpopulationen durch die Neonicotinoide für bewiesen”, sagt der Forscher Decourtye. “Ob sich die schädliche Wirkung auch auf die Gesamtpopulationen auf den Feldern auswirkt, ist wesentlich schwieriger zu klären”, erklärt Linda Field, Abteilungsleiterin von Biointeractions and Crop Protection bei Rothamsted Research in Harpenden im Vereinigten Königreich.

Christian Maus, Forschungsleiter des “Bee Care Center” bei Bayer in Monheim versucht es salomonisch und eiert dennoch herum: “Ich glaube, es ist klar und steht außer Frage, dass Neonicotinoide einen gewissen toxischen Effekt auf Bienen haben. Doch unter realistischen Bedingungen, wie sie auf dem Feld und in der Landwirtschaft herrschen, haben wir keine Hinweise auf schädliche Effekte auf Honigbienenkolonien gefunden, wenn die Substanzen richtig angewendet werden.”

Nach der Lektüre fällt einem unwillkürlich Goethe ein: „Da steh ich nun, ich armer Tor,und bin so klug als wie zuvor.“ Doch das soll nicht das letzte Wort in der Angelegenheit sein.

All die vielen Gutachten im Umweltbereich kranken an einem Grundfehler: Sie sollen oder möchten beweisen, dass die eingesetzten Mittel schädlich sind. In unserem Fall: Es sollen Beweise herbeigeschafft werden, dass die sog. Neonicotinoide den Bienen und Insekten schaden, sprich für sie lebensgefährlich sind. Nach Lage der Dinge kann das nicht gelingen (s.o.). Den berühmten rauchenden Colt wird niemand herbeischaffen können. Also weitere teure Gutachten erstellen usw.?

Wir plädieren für einen anderen Weg: Die Beweislast muß umgekehrt werden. Das heißt praktisch: Die Hersteller von Umweltgiften, Spritzmittel etc. müssen beweisen, dass Ihre Produkte ungefährlich sind. Die Justiz kennt sehr wohl die Figur der Beweislastumkehr. Etwa im Zusammenhang der Produkt- oder Arzthaftung.

Der Schreiber dieser Zeilen hat wohl ein Hochschulstudium absolviert, ist aber juristischer Laie. Doch es muß doch eine renommierte Kanzlei im Lande geben, die sich der Sache pro bono (wörtlich: für das Gute) also kostenfrei annimmt. In den USA ist das Modell sehr wohl bekannt. Etwa, wenn eine Kanzlei die Sache eines Todeskandidaten noch einmal minutiös untersucht. Wiederholt konnte man von Fällen lesen, in denen Beweise beigebracht werden konnten, dass der Verurteilte seit Jahren unschuldig in der Todeszelle einsitzt.

In unserem Fall: Hinreichende Argumente gilt es zu suchen und zu finden, die für eine Beweislastumkehr in der Frage der Schändlichkeit von Nionicotinoiden und Glyphosat sprechen.