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19.10.17 Glyphosat 1

Möchten Sie Kartoffeln von diesem Acker essen? Ich jedenfalls nicht. Das Foto, das ich als ein Bespiel am 1. September zwischen Osterrath und Krefeld aufgenommen habe, zeigt einen toten Kartoffelacker. Das Kraut und mit ihm alle anderen Kräuter sind flächendeckend abgestorben. Genauer gesagt totgespritzt.

Das Mittel der Wahl dafür ist Glyphosat. Wo es versprüht wird, verendet jedes pflanzliche Leben. Alles bestens – jedenfalls für den Landwirt. Nun kann er die Lieblingskollen der Deutschen problemlos mit seinen Maschinen ernten. Das verharmlosende Fremdwort für das Verfahren heißt Sikkation. Früher mußte man warten, bis das Grün im natürlichen Prozess von selbst verdorrte. Das konnte bis weit in den Oktober dauern. Dann gab es sog. Krautschläger, die mit einem Trecker über den Acker gezogen, eine frühere Ernte möglich machten. Jetzt geht’s ganz easy mit der chemischen Keule namens Glyphosat.

Die Glyphosat-Akte gewann in den letzten Wochen dramatisch an Umfang. Da weigerten sich die Vertreter des Monsanto-Konzerns, der das Zeug herstellt, an einer Anhörung des EU-Parlamentes teilzunehmen. Ausdruck eines schlechten Gewissens? Immerhin steht das Herbizid seit Jahren im Verdacht Krebs zu verursachen. Eine gute Übersicht über die Gemengelage bietet der Spiegel 41/2017 vom 7.10.2017 unter der Überschrift „Arroganz mit Folgen“. Gutachter werden in Kompaniestärke aufgeboten, um die jeweilige Position scheinbar wissenschaftlich zu untermauern. Keine Frage: Es geht um sehr viel Geld.

Die jüngste Nachricht: Glyphosat wurde im Speiseeis nachgewiesen Der Konzern Unilever, der das kontaminierte Produkt vertreibt, möchte mit dem üblichen Verweis auf Grenzwerte abwiegeln. Doch Fachleute warnen, dass die viel zu hoch angesetzt seien. Und wer, so frage ich mich, hat je die Kartoffeln auf Spuren von Glyphosat untersucht? Eis futtere ich keinesfalls kiloweise aber sehr wohl jene Erdäpfel. Über die Jahre kommen da schon einige Zentner zusammen.

Als Verbraucher habe ich keine Chance, um die mit Glyphosat bespritzten Kartoffeln einen Bogen zu machen. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht besteht wohl für gentechnisch veränderte Schnittblumen, aber eben nicht für Kartoffeln, über denen das inkriminierte Pflanzengift versprüht wurde. Mehr

Das einen Skandal zu nennen, erscheint mir eher untertrieben.