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18.9.18 Lebensmittelüberwachung

Es war im zeitigen Frühjahr. Sie erschienen zu dritt. Ein Herr mit zwei Damen. Genau weiß ich nicht mehr, ob meine Kniee kurz schlotterten als sie sagten, dass sie von der Lebensmittelüberwachung kämen.

Die Bestimmungen über Schleudern, Abfüllen und Lagern von Honig sind mir geläufig. Die kann ich jedoch kaum erfüllen, denn der Aufwand wäre erheblich und schon aus räumlichen Gründen kaum machbar. Ich habe das Gefühl, dass die Passagen im Blick auf Nebenwerwerbs- oder Berufsimker verfasst wurden. Festzuhalten ist aber für unseren Zusammenhang: Die Bestimmungen über die Etikettierung von Honiggebinden muß grundsätzlich jeder einhalten, der Honig »in Verkehr bringt«; es ist also unerheblich, ob das Glas verschenkt oder verkauft wird. – Irgendwann sagte ich mir, dass bestimmt alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird.

Meinen Besuchern gegenüber rettete ich mich zunächst in die Frage, warum sie denn gerade zu mir gekommen wären. Weil ich eine Internetseite hätte, lautete die verblüffende Antwort. Ob der Umkehrschluss erlaubt sei, dass, wer keinen Netzauftritt habe, auch nicht kontrolliert wird?

Doch ich wollte mich nicht weiter aufs Glatteis begeben und erklärte, dass mein Honig schon seit Wochen ausverkauft sei. Den neuen gebe es erst im Mai. Ob ich dann ein Glas für sie zur Kontrolle reservieren könnte. Das versprach ich.

Ende Mai erschien der Herr nach meinem Anruf erneut. Ich übergab ihm ein Glas mit Honig. Darüber wurde ein Protokoll angefertigt. Ich zeigte ihm auch das aufgebaute Equipment der Honigschleuderei in meinem Wintergarten. Er warf einen kurzen Blick darauf, stellte aber keine weiteren Fragen. Alles in allem war es eine freundliche Begegnung.

Dieser Tage kam ein Brief von der Lebensmittelüberwachung mit dem Befund.

Habe ich alles richtig gelesen und verstanden, dann gibt es ein paar Beanstandungen, die alle im formalen Bereich liegen. Natürlich werde ich die abstellen, wenn die alten Eriketten verbraucht sind. Übergangsfristen gibt es ja überall.

Ziel der Lebensmittelkontrolle war, wie man mir erklärte, die Prüfung, ob mein Honig verkehrsfähig sei. Daran kann jetzt kein vernünftiger Zweifel mehr bestehen.

Den Hinweis auf Formalien empfinde ich keinesfalls als Korinthenkackerei. Mir gefällt auch, dass sich die Lebensmittelüberwachung in keiner blinden Kontrollwut ergeht. Alle Hobby- und Kleinimker flächendeckend kontrollieren zu wollen, erscheint mir ohnehin illusionär zu sein.

Doch wenn die Lebensmittelüberwachung sich schon, wie in meinem Fall, auf Internetauftritte kapriziert, dann sollte sie sich vor allem denen zuwenden, die eklatant & frech und vorsätzlich gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen. Das sind die auch sonst nervenden Veganer. Die bieten dreist „Löwenzahnhonig“ im Netz an, der mit Honig reineweg gar nichts zu tun hat. Schauen Sie mal hier.

Zur Erinnerung: Veganer rücken die Imkerei in die Nähe der Massentierhaltung und lehnen deshalb Bienenhonig ab. Meinungsfreiheit gilt eben auch für verquirrlten Unsinn. Das tolerierbare Meinungsspektrum findet allerdings seine Grenzen an gesetzlichen Vorgaben und Bestimmung. In unserem Falle an der Honigverordnung. Die legt fest was Honig ist bzw. nicht ist.

In der Honigverordnung wird definiert, was Honig ist: “Honig ist der natursüße Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen. Die Verordnung definiert die Verkehrsbezeichnungen, unter denen Honig gehandelt werden darf”. Das ist an Eindeutigkeit nicht mehr zu überbieten.

Hier müsste die Lebensmittelüberwachung einschreiten und scharf auf die Bremse treten, sprich einen solchen »Löwenzahnhonig« verbieten und seine Erzeuger, die genau wissen was sie tun, mit einem Bußgeld belegen. Zumal die Veganer-Provokation nur Verwirrung stiftet und die gesetzestreuen Imker ins Zwilicht rückt, die “natürlich” von Bienen produzierten Löwenzahnhonig vermarkten. Veganen „Löwenzahnhonig“ sollte – was sage ich: muß – die Lebensmittelüberwachung deshalb untersagen und aus dem Verkehr ziehen.

Ich frage mich, warum das nicht schon längst passiert ist.