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21.1.20 Lebensmittelkontrolle

Am Telefon meldet sich die Lebensmittelkontrolle des Kreises Neuss. Ob ich noch Honig von der letzten Saison anbiete und wieviel Völker ich aktuelle besitze. Dann möchte ich vorbeikommen und eine Probe ziehen, so die freundliche, aber mit einer forschen Stimme ausgestatteten Dame..

Die Lebensmittelkontrolle sei doch erst 2018 hier gewesen, wandte ich ein. Warum ich denn schon wieder dran sei; ob man mich vielleicht auf dem Kieker hätte?. Wie sie denn überhaupt auf mich gekommen seien, fragte ich damals schon den Kontrolleur. Weil sie einen Internetauftritt haben, gab der Herr zu. Das Ergebnis der Untersuchung von damals finden Sie auf diesen Seiten. Dann also bis heute Nachmittag.

Als die Dame erschien bat ich noch einmal um genauere Aufklärung, warum ich denn schon wieder ins Visier der Behörde geraten sei. Ich erfuhr: Man würde alle Imker über 10 Völker kontrollieren. Die Daten der Imker würde man u.a. durch die Meldungen bei der Tierseuchenkasse erfahren. Das klang alles klar & nachvollziehbar.

Weiter erfuhr ich, daß die Untersuchungen von jetzt an in jedem Jahr einen Schwerpunkt bilden würden. Zuletzt sei es um formalen Bestimmungen gegen; etwa, ob die Herkunftsangabe den gesetzlichen Vorschriften wie „Honig aus EU und nicht EU ländern“ entsprechen würde. Was damals bei mir nicht der Fall war. Meerbusch-Strümp reichte den Prüfern nicht aus, wie man mir mitteilte. Eu oder so hätte da stehen müssen, was mir aber schnurzpiepegal war. Gesagt hatte ich es nicht, aber sehr wohl gedacht: Typische Korinthenkackerei.

In diesem Jahr, so erfuhr ich weiter, würde der Schwerpunkt der Untersuchung auf HMF liegen. Die Abkürzung führt zu einem Zungenbrecher: Hydroxymethylfurfuralist. Das ist ein Abbauprodukt von Zuckern. In frischem Honig kommt es gar nicht oder nur in ganz geringen Menge vor. An einem niedrigen HMF-Wert kann man einen frischen und naturbelassenen Honig erkennen – ja um des Himmels willen, so dachte ich im Stillen, warum fehlt denn generell die Angabe des HMF-Werts auf den Gläsern? Ist Honig dagegen stärker erhitzt, also über 40 Grad – hier sterben u.a. die wertvollen Enzyme ab – oder wird er über längere Zeit zu warm gelagert, weist er ebenfalls einen erhöhten HMF-Wert aus. Der ist tendenziell durchaus gesundheitsschädlich. Auch vom Verdacht auf ein krebserregendes Potential von HMF konnte man schon mal lesen.

Die Erklärung beruhigte mich. Vielleicht könnte ich ja den erwarteten niedrigen HMF-Wert aus dem Prüfbericht werbewirksam auf die Etiketten drucken? Da verschwanden meine letzten Vorbehalte wie der Frühnebel im beginnenden Sonnenschein.

Die Prüfdame wählte zwei Gläser aus, erstellte ein Protokoll und verabschiedet sich freundlich. Aber meinen Dauerverdruss über die frechen Veganer wollt ich ihr doch noch mit geben. Wie können sie es wagen, so begann ich mit Greta Thunbergs Worten im hohen Ton, wie können die Veganer es wagen, ihren vermalledeiten Löwenzahnhonig, der mit Honig reineweg gar nichts, aber mit Zucker unendlich viel zu tun hat, unter dem geschützten Namen Honig vermarkten?

Da wurde ich auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt: Der Verstoß gegen die Honigverordnung sei eine Ordnungswidrikeit und kein Straftatbestand. Ich wollte nicht klein beigeben und fragte weiter: Und warum verhängen Sie keine saftigen Bußgelder? Die konkrete Antwort habe ich nicht protokolliert, aber mal wieder einen imkerlichen Dauerärger an die Frau gebracht zu haben, tut auch gut. Und erleichtert. Ehrlich gesagt.