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5.2.18 Tierseuchenkasse

Die Meldung bei der Tierseuchenkasse erinnert in manchem an die leidige Steuerklärung. Beide schiebe ich regelmäßig vor mir her, meistens verpasse ich sogar den vorgeschriebenen Abgabetermin. Am 31.1. hätte die Tierseuchenkasse meine Erklärung bekommen müssen. Jetzt ist sie endlich unterwegs. Trotz des geringen Schreibaufwandes im Gegensatz zum Finanzamts-Formular.

Mit rationalen Erklärungen kann ich nicht aufwarten . Vom Finanzamt bekomme ich sogar meistens Geld zurück. Die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse ist aus guten Gründen auch nicht ins Belieben des einzelnen gestellt. Schnell fällt der Begriff der „Zwangsmitgliedschaft“. Ja, so der Einwand, wenn die Mitgliedschaft freiwillig wäre, würde sich bestimmt viele registrieren lassen. Klingt schön, ist aber realitätsfremd. Was ich an meinem eigenen Verhalten ablesen kann.

Die Tierseuchenkasse in NRW unterstützt die Halter von Tieren, wenn die getötet werden mußten, um die Ausbreitung einer Seuche zu verhindern. Auch der Bienenbesitzer bekommt eine finanzielle Entschädigung, wenn seine Völker z.B. von der amerikanischen Faulbrut heimgesucht wurden. Also alles im höchsten Maße sinnvoll.

Ob diese Einsicht meine Trägheit besiegen wird, wenn der Fragebogen der Tierseuchenkasse im nächsten Jahr ins Haus geflattert kommt? Ich bleibe skeptisch, da ich meine Lernfähigkeit weniger auf die Welt der Formularbearbeitung als auf die der Hymenoptera verorte.