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17.1.17 Schweizer Kontrollen

Mit der Schweiz verbinden sich in unserer Vorstellung viele erfreuliche Dinge. Zu denen auch Sauberkeit und Ordnung gehören. Bekanntlich irren die Eidgenossen davon keinen Millimeter ab. Die Konsequenz, die sie dabei an den Tag legen, mag hier und da leicht verschroben wirken. Doch vor allem nötigt sie Respekt ab.

Jetzt sind die Bienenbesitzer nördlich und südlich des Röschtigrabens an der Reihe. Seit dem 1. Januar gilt in der Schweiz die sog.Primärproduktions-Kontrolle (PrP) für Imker und deren Bienen. Dabei werden die Hygiene, die verwendeten Tierarzneimittel, die Tiergesundheit und der Tierverkehr flächendeckend überprüft und bewertet. Sofort habe ich nachgeschaut, ab wie viel Völker denn dieser Kontrollmechanismus greift. Beinahe erschreckt stellte ich fest, dass sich auch der Klein-Imker mit einem Volk der amtlichen Kontrolle zu unterwerfen hat – um sofort die bängliche Frage zu stellen, ob das auch auf uns in Deutschland zukommen könnte. Wohl eher nicht, sagte ich mir, als ich mir die Zusammenhänge klarmachte.

Konsequent ist das im Blick auf die Schweiz schon. Seit 2012 gelten nämlich die Bienen in den Kantonen der Eidgenossen als Nutztiere. Damit ist der Honig den anderen landwirtschaftlichen Produkten wie Fleisch und Milch gleichgestellt. Da Tiere wie ihre Produkte der amtlichen Kontrolle unterliegen, gilt das dann logischerweise eben auch für Imker, Bienen und Honig. In Deutschland folgt man bekanntlich einem anderen Ansatz. Imkerei gilt hier als Hobby oder Liebhaberei, jedenfalls bis zu einer Zahl von 30 Völkern; bekanntlich mit den wohltuenden steuerlichen Auswirkungen.
Das entsprechende Verfahren der Primärproduktions-Kontrolle (PrP) im Lande Wilhelm Tells ist seit Anfang dieses Jahres verpflichtend. Das aber hat es in sich. Da kommt kein freundlicher Mensch daher, der mal kurz reinschaut und damit hat es sich dann. Nein, da erscheinen zwei Fachleute mit einer Reihe von auszufüllenden Formblättern (s. Foto). Der eine ist ein AFA PrP Bienen, also ein ausgebildeter Amtlicher Fachassistent Primärproduktion Bienen – so sein offizieller Titel; bei dem anderen handelt es sich um einen Honigfachmann. Die sind angehalten freundlich zu sein, auch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten, aber nicht den Eindruck der Unverbindlichkeit zu verbreiten. Sie erstellen nämlich einen Abschlußbericht mit einer klaren „Empfehlung an Vollzugsstelle: ·Nachkontrolle / Verwarnung / Verfügung / Strafanzeige / Sperre“.

Wenn Sie den unten stehenden Links folgen, können Sie sich über Einzelheiten der PrP am Beispiel des Kantons St. Gallen informieren. Die eigentlichen Ziele faßt ein dortiger Offizieller so zusammen:
• „Bei den Imkern wollen wir die hygienisch einwandfreie Gewinnung von Bienenprodukten erreichen.
• Ebenso wichtig ist der korrekte und fachgerechte Einsatz von zugelassenen Tierarzneimitteln …
• … und natürlich die Gesundheit der Bienen.•
• Zudem überprüfen wir, ob die Bienenhaltung ordentlich registriert und der Bienenverkehr nachvollziehbar ist.
Die PrP-Kontrollen sollen auch beim Konsumenten Vertrauen schaffen»

Wie auch immer: Das sind in meinen Augen allesamt lobenswerte Ziele. Bevor die Abwehrreflexe bei uns einsetzen lohnt jedoch die selbstkritische Frage, ob und wie wir besagte Ziele auch ohne flächendeckende Kontrolle bei uns erreichen. Das wird schwer werden.
imkerverband-sgap.ch
mellifera.ch