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30.1.17 Manuka, Apothekenkartell?

Die „Apotheken Umschau“ ließ Honig durch eine meinungsfreudige und kenntnisfreie Dame herunterschreiben; der sei nicht mehr als ein Genussmittel wie Schokolade (Blog vom 8.12.). Natürlich kann man in Apotheken allerlei kosmetischen Krimskrans kaufen, aber eben keinen Honig – mit dem kleinen, in dem Fall jedoch unfeinen Zusatz: keinen einheimischen. Dabei geht es auch in dem Zusammenhang vor allem ums Geschäft, denn beim Honigverkauf deutscher Provenienz bliebe unterm Strich kaum etwas als Gewinn übrig.

Das sieht beim Manuka-Honig ganz anders aus. Der wird hochgejubelt und entsprechend beworben. Auch und gerade von Apotheken. Geben Sie doch einmal bei Google den folgenden Link ein: honig-wissen.de. Ich bin dann auch dem Apothekenfinder gefolgt und habe in meiner Umgebung eine Reihe von Apotheken angezeigt bekommen, die mir das Produkt verkaufen möchten. Gerne hätte ich die eine oder andere besucht, um mir einmal anzuhören, wie dort die Beratung abläuft. Aber vielleicht macht das ja demnächst die Stiftung Warentest.

Am Manuka Honig kann man in der Tat exorbitant verdienen. Merke: Immer wo das möglich ist sind auch die Apotheken zur Stelle. Das Feld dafür wurde durch die Apothekerzeitschrift bereitet. deutsche-apotheker-zeitung.de
Sie berichtet zunächst positiv von den Forschungsergebnissen des Lebensmittelchemikers Thomas Henle aus Dresden. Da hätten wir uns schon gewünscht, dass die Autoren etwas genauer hingesehen hätten. Aber ganz unkritisch bleiben sie auch nicht; von den Einzelheiten hatten wir in unserem Blog vom 26. 1. berichtet.

Für entscheidend halten wir den Befund, dass Manuka–Honig – Henle hin oder her – kein Medikament ist. Damit ist klar, dass Honig das bleibt, was er schon immer war: Ein Lebensmittel. Das aber muss man sich einmal in seiner ganzen Süße auf der Zunge zergehen lassen: Apotheken vertreiben Lebensmittel. Für die aber gilt, auch wenn sie an einem Ort verkauft werden, an dem primär Medikamente vertrieben werden, das deutsche Lebensmittelrecht. Das ist hier völlig eindeutig.
Apotheker schauen oft in ihren Handbücher nach. Ich empfinde das immer als beruhigend. Wir würden den Damen und Herren empfehlen, doch auch einmal hier nachzuschauen: gesetze-im-internet.de. Neben dem eindeutigen Verbot, mit unbewiesenen gesundheitlichen Wirkungen zu werben (wären sie bewiesen, dann müsste Honig unter Heilmittel geführt werden, wäre aber dann aber kein Lebensmittel mehr; beim Mühlespiel nennt man so etwas eine Zwickmühle). Es lohnt auch, sich den § 8 mit dem Verbot der Bestrahlung von Lebensmittel genau anzuschauen.

An der Stelle könnten die Pillendreher und Salbenmischer leicht genervt zurückfragen: Bitte, wo genau werben wir denn mit gesundheitsbezogenen Information für Manuka? Der konkrete Nachweis wäre in der Tat schwierig. Den Job müssen aber die Apother und Apothekerinnen auch gar nicht selbst erledigen, denn das erledigt die Schwarnmintelligenz im Netz für sie kostenlos mit; besser und billiger geht’s wirklich nicht. Aber der Verdacht wird so lange wie Honig an ihren Händen kleben, bis sie pro Apotheke mindestens drei weitere Honige z.B. aus Italien, Frankreich und Südamerika im Angebot haben. Mit unseren vielleicht zu biederen deutschen Produkten möchten wir uns wirklich nicht aufdrängen.

Man darf in dem Zusammenhang aber gerne an Microsoft, die Browserfrage und die EU denken – wenn Sie sich, verehrte Leserinnen und Leser, noch an die Ermittlungen der Kartellbehörden und deren saftige Strafbescheide erinnern.